Ab 1. Juli 2008 ist die Hautkrebsvorsorge gesetzliche Krankenkassenleistung. Alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Vorsorge für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr jedes zweite Jahr. Die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung wurde zur Krankenkassenleistung, weil die Zahl der Hautkrebsneuerkrankungen jährlich steigt und der Hautkrebs an der Spitze aller Krebsneuerkrankungen bei Frauen wie bei Männern steht.
Mehrere Krankenkassen erstatten diese Leistung schon ab dem 20. Lebensjahr (z.B. AOK, GEK, verschiedene BKK, IKK/Signal Iduna, Bundesknappschaft).
Die Untersuchung wird an der gesamten Haut einschließlich Kopf, Mundschleimhaut, Genitalbereich und den Füßen durchgeführt. Zur Differenzierung stehen die Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie) und das Video-Auflicht-Verfahren (Teach-Screen) zur Verfügung.
Die individuellen Risiken für Hautkrebs