HAUTARZTVERFAHREN
Das Verfahren zur Früherfassung beruflich bedingter Hauterkrankungen, kurz Hautarztverfahren, wird von Hautärzten eingeleitet und ermöglicht ein sehr frühzeitiges Erkennen und Behandeln von beruflich bedingten Hauterkrankungen sowie die Einleitung von Maßnahmen zum Schutz des Betroffenen (Präventionsmaßnahmen).
Das Hautarztverfahren dient zur Erhaltung des Arbeitsplatzes. Die entstehenden Kosten werden von den Berufsgenossenschaften übernommen.


